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Sie haben Fragen?
Unsere FAQ’s bieten Ihnen Antworten auf die am häufigsten an uns gestellten Fragen rund um den Immobilienkauf und unsere Firma.

  • Was ist das Grundbuch und warum ist es beim Immobilienkauf so wichtig ?
  • Was bedeutet BTVG?
  • Warum ist eine Abwicklung nach BTVG wichtig? Welche Vorteile habe ich dadurch als Kunde?
  • Warum wird der Immobilienkauf bei der WPJ Immobilien GmbH ausschließlich treuhändisch abgewickelt?
  • Wie werden die Kaufpreiszahlungen der Kunden der WPJ Immobilien GmbH abgesichert?
  • Was ist eine Bau- & Ausstattungsbeschreibung und warum ist diese das Herzstück eines Bauträgervertrages?
  • Nach welchen Gesichtspunkten wählt die WPJ die Standardausstattung bei Ihren Projekten aus?
  • Wie erfolgt die Abwicklung von Sonderwünschen bei der WPJ?
  • Bis wann muss ich als Käufer meine Sonderwünsche für die Ausstattung bekanntgeben?
  • Was bedeutet "schlüsselfertige" Ausstattung?
  • Was bedeutet "belagsfertige" Ausstattung?
  • Was bedeutet "Wohnungseigentum" und was ist ein "Wohnungseigentumsvertrag"?
  • Was passiert im Fall des "Konkurses" eines Bauträgers? Kann ich als Immobilienkäufer mein Geld verlieren?
  • Kann ich bei der WPJ guten Gewissens eine Immobilie kaufen? Wie hebt sich die WPJ vom Mitbewerb ab?
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Häufige Fragen zur Projektabwicklung und der Ausführungsphase

  • Wann beginnen die Bauarbeiten bei einem Projekt der WPJ?
  • Warum ist ein verbindlicher Fertigstellungstermin für mich als Kunde so wichtig?
  • Warum bedient sich die WPJ überwiegend regionaler Handwerksfirmen?
  • Warum beschäftigt die WPJ nur Firmen mit entsprechenden Gewerbeberechtigungen?
  • Wie kann ich als Käufer den Projektfortschritt bei einem Projekt der WPJ mitverfolgen?
  • Darf ich mich als Käufer jederzeit alleine auf der Baustelle umsehen?
  • Bis wann kann ich als Kunde während der laufenden Ausführung Sonderwünsche bekanntgeben?
  • Welche Eigenleistungen kann ich erbringen um Geld zu sparen?
Sie haben die Antwort auf Ihre Frage nicht gefunden?
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Häufige Fragen von Liegenschaftseigentümern

  • Wie ermittelt die WPJ einen Liegenschaftswert wenn ich eine Immobilie anbiete?
  • Welche alternativen Möglichkeiten zu einem reinen Grundstücksverkauf bietet die WPJ Liegenschaftseigentümern?
  • Wie ist der Ablauf und wie lange dauert eine Entscheidung, wenn ich der WPJ meine Liegenschaft anbiete?
  • Wie lange dauert es bis ich bei einem Liegenschaftsverkauf an die WPJ Geld auf meinem Konto habe?
  • Welche Leistungen kann die WPJ mir als Liegenschaftseigentümer anbieten?
  • Ich möchte meine Liegenschaft mit einer Planung verwerten, weil ich denke, so einen besseren Preis zu erzielen. Was halten Sie von dieser Überlegung?

Es sind noch Fragen offen geblieben?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Häufige Fragen zur Planung und Projektentwicklung

  • Warum werden die Projekte der WPJ von einer internen Planungsabteilung geplant? Können das Architekten nicht besser?
  • Was ist der Vorteil eines internen Planungsteams in frühen Projektphasen?

Sie haben noch weitere Fragen an uns oder brauchen einen Rat ein konkretes Projekt betreffend?

Hier können sie unverbindlich mit uns in Kontakt treten!

Häufige Fragen zu Ankauf, Immobilieninvestment und Finanzierung

  • Ich möchte bei der WPJ eine Eigentumswohnung kaufen, wieviel Eigenmittel brauche ich?
  • Wie finde ich einen günstigen Kredit für meine Wunschimmobilie?
  • Wann lohnt es sich eine Vorsorgewohnung anzuschaffen? Was sollte man dabei beachten?
  • Was macht die Vorsorgewohnungen der WPJ besonders?
  • Welche Services bietet die WPJ Ihren Vorsorgewohnungskäufern an?

Sie haben die Antwort auf Ihre Frage nicht gefunden oder interessieren sich für eine Immobilie von WPJ?

Dann kontaktieren Sie uns jederzeit unverbindlich!

Rechtliche Hinweise:

Die auf dieser Seite dargestellten Fragen und Erklärungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit im juristischen Sinn.

Sie sollen einfache, leicht verständliche Erklärungen bieten und sind daher in verkürzter, zusammengefasster und oft pauschalierender Form abgefasst. Jegliche Haftung und Gewähr ist ausgeschlossen, die Auskünfte sind nicht rechtsverbindlich.

Im Einzelfall anderslautende Regelungen in den unterzeichnenden Verträgen haben volle Gültigkeit, auch wenn Sie diesen Aussagen widersprechen. Für Detailfragen sollten Sie immer anhand der genauen Vertragsentwürfe Rücksprache mit einem auf Immobilienrecht spezialisierten Anwalt halten.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde ausschließlich die männliche Form verwendet, der Text bezieht sich natürlich auf Personen beiderlei Geschlechts.